Fischereischein
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein. Dieser wird, je nach Wunsch, für ein Jahr oder für fünf Jahre ausgestellt. Das laufende Jahr zählt jedoch bei der Berechnung der Gültigkeitsdauer mit.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein. Dieser wird Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, ausgestellt. Er kann ohne abgelegte Fischereiprüfung beantragt werden. Voraussetzung ist die Benennung eines erwachsenen Begleiters. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass / Geburtsurkunde
- Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung
- biometrisches Foto bei Ersterteilung
- bei der Beantragung des Jugendfischereischeines muss ein Elternteil anwesend sein
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Fischereigesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Jugendfischereischein: 8,00 Euro
Jahresfischereischein: 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen