Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Medebach

    Beschreibung

    Hinweise für Medebach

    Fischereischein:
    Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

    Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre

    Jugendfischereischein
    Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    » Online-Antrag Fischereischein

    Information zur Fischereiprüfung:
    Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.

    Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Hochsauerlandkreises gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermelde-/Ordnungs-/Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Österstr. 1

    59964 Medebach

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Medebach

    Formulare

    Hinweise für Medebach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Medebach

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Medebach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Medebach

    Fristen

    Hinweise für Medebach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Medebach

    Kosten

    Hinweise für Medebach

    1. Jugendfischereischein
       
    (zwischen 10 und 16 Jahren)

    • a) Erstausstellung:
      • 1 aktuelles Lichtbild
      • Gebühr: 8,00 €
    • b) Verlängerung:
      • Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
      • Gebühr: 8,00 €

    2. Jahresfischereischein

    • a) Erstausstellung:
      • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
        (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
      • 1 aktuelles Lichtbild
      • Gebühr: 16,00 €
    • b) Verlängerung:
      • Vorlage des Jahresfischereischeines
      • Gebühr: 16,00 €

    3. Fünfjahresfischereischein

    • a) Erstausstellung:
      • Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
        (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
      • 1 aktuelles Lichtbild
      • Gebühr: 48,00 €
    • b) Verlängerung:
      • Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
      • Gebühr: 48,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Medebach

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de