Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Schwelm

    Beschreibung

    Hinweise für Schwelm

    Online möglich - Senden Sie dazu das ausgefüllte Formular per E-Mail an die KontaktpersonGrundsätzlich wird zwischen Fischereischeinen für Jugendliche, die zwischen zehn und sechszehn Jahre sind, sowie für ältere Jugendliche und Erwachsene unterschieden. Außerdem gibt es für die letztgenannte Gruppe Jahres- und Fünfjahres-Fischereischeine. Jugendlich mit Jugendfischereischein dürfen nur unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Fischereischeininhaber der Fischerei nachgehen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.Ablauffrist für Fischereischeine ist immer jeweils das Ende des Kalenderjahres, also der 31. Dezember. Wenn Sie zum Beispiel einen Jahresschein im Oktober ausgestellt bekommen, ist dieser nur noch drei Monate gültig, kostet aber die volle Gebühr.Einzelheiten zum Prüfungsverfahren können Sie beim Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Fischereibehörde - erfahren (Tel. 02336/930).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    214 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 24

    58332 Schwelm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02336/801-255

    Fax: 02336/801-77255

    E-Mail: buergerbuero@schwelm.de

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwelm

    Jugendliche, die das sechszehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben:ein Passbild und die Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten;Jugendliche, sechszehn Jahre oder älter; und Erwachsene: ein Passbild und das Prüfungszeugnis über die abgelegte Fischereiprüfung.bei Verlängerung bringen Sie bitte Ihren vorhandenen Fischereischein mitdie jeweilige Gebühr (s. u. Gebühren)

    Formulare

    Hinweise für Schwelm

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwelm

    Rechtsgrundlage(n)

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    Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwelm

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwelm

    Kosten

    Hinweise für Schwelm

    Jugendschein 8,00 € Jahresschein 16,00 €Fünfjahresschein 48,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwelm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwelm

    Antrag Ausstellung und Verlängerung Fischereischein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de