Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Büren

    Die Fischerprüfung muss beim Kreis Paderborn abgelegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.

    Der Fischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre erteilt. Er wird kalenderjährlich erteilt; das bedeutet das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr. Nach der Erstausstellung können Fischereischeine auf der Rückseite mehrmals verlängert werden.

    Jugendfischereischein 

    Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

    Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.  Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne die Untere Fischereibehörde.

    Sonderfischereischein 

    Zudem können Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, Jahres- und Fünfjahresfischereischeine auch als Sonderfischereischeine erhalten mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III: Bürgerdienste

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet III/01: Standesamt / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 16

    33142 Büren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02951 970 0

    E-Mail: buergerbuero@bueren.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich zu stellen.

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)

    • Passbild (nur bei Erstausstellung oder Neuausstellung)

    • Prüfungszeugnis des Kreises Paderborn oder der alte Fischereischein

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Der Fischereischein wird sofort ausgestellt.

    Kosten

    Hinweise für Büren

    • 1 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 16,00 EUR

    • 5 Jahresfischereischein (auch als Sonderfischereischein): 48,00 EUR

    • Jugendfischereischein: 8,00 EUR

    • Ersatzfischereischein bei Verlust des Originals: 5,00 EUR

    Zahlungsweise

    Die Gebühr kann in bar oder per Kartenzahlung entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de