Fischereischein
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).
In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.
Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- der aktuelle Personalausweis und/ oder Reisepass
- das Original Prüfungszeugnis oder der alte Fischereischein
- ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen
Formulare
Hinweise für Minden
Voraussetzungen
Hinweise für Minden
- Wohnsitz in Minden
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter: 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Fristen
Hinweise für Minden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Minden
Kosten
Hinweise für Minden
Jugendfischereischein: 8,00 €
1-Jahresfischereischein: 16,00 €
5-Jahresfischereischein: 48,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Minden
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen