Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen (§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz).

    In NRW wird unterschieden zwischen Jugend-, Jahres- und Fünfjahresfischereischeinen.

    Ein in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Bundesland gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

    - der aktuelle Personalausweis und/ oder Reisepass

    - das Original Prüfungszeugnis oder der alte Fischereischein

    - ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    -  Wohnsitz in Minden

    Jugendfischereischein:

    - Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre

    - eine Prüfung ist nicht erforderlich

    - Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.


    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:

    - Mindestalter: 14 Jahre

    - erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    § 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz NRW

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Fristen

    Hinweise für Minden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Minden

    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Jugendfischereischein: 8,00 €

    1-Jahresfischereischein: 16,00 €

    5-Jahresfischereischein: 48,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de