Fischereischein

    Fischereischeine

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der es dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. 

    Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Zusätzlich zum Fischereischein ist die Erlaubnis derjenigen Person notwendig, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem gefischt werden soll.

    Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Fischerprüfung.

    Nähere Informationen zur Fischerprüfung erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe

    Die Gültigkeit der Fischereischeine erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.


    Wichtig:

    Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr für das aktuelle Kalenderjahr ausgestellt. Hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines Fischereischeines ist.

    Für schwerbehinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden, hierfür ist kein Prüfungszeugnis erforderlich, jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Ein Schwerbehindertenausweis ist hier alleine nicht ausreichend. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist. Der Fischereischein für behinderte Menschen kann sowohl für 1 Jahr als auch für 5 Jahre ausgestellt werden.

    Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prüfung abgelegt werden, ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprüfung nachgewiesen werden.

    Der Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gültig, nach bestandener Fischereiprüfung kann der Fischereischein auch für 5 Jahre ausgestellt werden (das Ausstellungsjahr zählt mit).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:

    • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)

      • 1 Lichtbild (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)

    Bei Verlängerungen:

    • Fischereischein (evtl. 1 Lichtbild)

      • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Gemeinde Schlangen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    15 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    • die Gebühr für den Jahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 16,00 €

    • die Gebühr für den Fünfjahresfischereischein (auch Sonderfischereischein) beträgt 48,00 €

    • die Gebühr für den Jugendfischereischein beträgt 8,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de