Fischereischein
Hinweise für Nieheim
Beschreibung
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzung fü,r die Erteilung eines Fischereischeines ist grundsä,tzlich der Nachweis ü,ber eine bestandene Fischerprü,fung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Nieheim
Der Jugendfischereischein wird ab dem 10. bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt hierfü,r ist kein Prü,fungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen der im Besitz eines Fischereischeines ist.
Fü,r behinderte Menschen kann ebenfalls ein Fischereischein ausgestellt werden hierfü,r ist kein Prü,fungszeugnis erforderlich. Geangelt werden darf jedoch nur in Begleitung einer Person die im Besitz eines Fischereischeines ist. ,Der Fischereischein fü,r behinderte Menschen kann sowohl fü,r 1 Jahr als auch fü,r 5 Jahre ausgestellt werden.
Ab dem 14. Lebensjahr kann bereits eine Prü,fung abgelegt werden ab dem 16. Lebensjahr muss die Fischereiprü,fung nachgewiesen werden.
Der Jugend- und Jahresfischereischein ist jeweils bis zum Ende eines Jahres gü,ltig ,nach bestandener Fischereiprü,fung ,kann der Fischereischein auch fü,r 5 Jahre ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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