Fischereischein
Hinweise für Wadersloh
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Im Bürgerservice kann zur Ausübung des Fischfangs ein Jahres-, Fünfjahres- bzw. Jugendfischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres im Beisein eines Fischereischeininhabers zur Ausübung des Fischfangs.
Rechtsgrundlagen allgemein
Landesfischereigesetz
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02523 950-2222
E-Mail: buergerservice@wadersloh.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wadersloh
für den Jugendfischereischein:
- Ausweis
- 1 Lichtbild
- 8,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Jahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 16,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
für den Fünfjahresfischereischein
- Prüfbescheinigung und Ausweis oder Fischereischein
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausstellung)
- 48,00 EUR Gebühr und Fischereiabgabe
Formulare
Hinweise für Wadersloh
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen