Fischereischeine
Hinweise für Lengerich
Beschreibung
Hinweise für Lengerich
Die Erteilung bzw. Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Lengerich, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Lengerich gemeldet sind.
Ein hier ausgestellter Fischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit/Anerkennung dieses Fischereischeins in anderen Bundesländern ist dort zu erfragen. In anderen Bundesländern rechtmäßig erteilte Fischereischeine gelten nach dem Zuzug grundsätzlich auch in Nordrhein-Westfalen weiter. Nichtdeutsche Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausübung der Fischerei neben dem Fischereischein auch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten (Nutzungsberechtigter des Gewässers) notwendig ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05481 33-100
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lengerich
Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung (bei Erstausstellung)
ein aktuelles Passfoto (bei Erst- bzw. Neuausstellung)
vorheriger Fischereischein (bei Verlängerung)
Personalausweis bzw. Reisepass
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lengerich
Rechtsgrundlage(n)
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Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Lengerich
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lengerich
Kosten
Hinweise für Lengerich
48,00 Euro - 5-Jahresfischereischein
16,00 Euro - Jahresfischereischein
8,00 Euro - Jugendfischereischein
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Lengerich
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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