Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Datteln

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Jeder der die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Diesen können Sie im Bürgerbüro beantragen. Der Antragsteller muss mindestens 14 Jahre alt sein und eine bestandene Fischereiprüfung nachweisen. 

    Die Fischereiprüfung kann bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Recklinghausen abgelegt werden. Der Antrag kann persönlich gestellt werden. 

    Sie können sich auch bei der Abgabe der Unterlagen vertreten lassen. 

    Der Bevollmächtigte muss den von Ihnen ausgefüllten Antrag sowie die Vollmacht vorlegen.

    Tageserlaubnisschein

    Einen Tageserlaubnisschein für das Angeln an den vier Dattelner Kanälen erhalten Sie im Raiffeisen-Markt an der Emscher-Lippe-Straße 18 in Datteln, Tel.: 02363/97 94-0. Bitte bringen Sie Ihren Fischereischein mit.

     

    Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein

    Notwendige Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument 
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Verlängerung nicht notwendig)
    • aktueller Fischereischein
    • Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung von einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland (bei Verlängerung nicht notwendig)

    Gebühren / Gültigkeit

    • Fischereischein für 1 Jahr: 16,00 € 
    • Fischereischein für 5 Jahre: 48,00 € 

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung direkt nach Antragstellung

    Hinweis

    • Der Fischereischein wird für 1 Jahr oder 5 Jahre erteilt. 
    • Die Ausstellung erfolgt kalenderjährlich; das bedeutet, das Jahr der Antragstellung zählt als volles Jahr.

    Voraussetzungen 

    • Der Antragsteller*in hat seinen Hauptwohnsitz in Datteln 

     

    Jugendfischereischein

    Notwendige Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument 
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Verlängerung nicht notwendig)

     

    Gebühren / Gültigkeit 

    • Jugendfischereischein für 1 Jahr: 8,00 € 

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung direkt nach Antragstellung

    Hinweis: 

    • Der Antrag ist durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen

    Voraussetzungen

    • Antragsteller*in hat das zehnte Lebensjahr vollendet 
    • Antragsteller*in hat seinen Hauptwohnsitz in Datteln 

     

    Sonderfischereischein

    Notwendige Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument 
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Verlängerung nicht notwendig)
    • ärztliche Bescheinigung 
    • aktueller Fischereischein

    Gebühren / Gültigkeit

    • Fischereischein für 1 Jahr: 16,00 €

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung direkt nach Antragstellung

    Hinweis

    • Ein Sonderfischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden. Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur im Beisein eines Fischereischeininhabers angeln.

    Voraussetzungen 

    • Der/die Antragsteller*in hat seinen Hauptwohnsitz in Datteln 

     

    Ersatz bei Verlust des Fischereischeins

    Notwendige Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument 
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (bei Verlängerung nicht notwendig)
    • Bescheinigung der ausstellenden Behörde über Ausstellung und Gültigkeit (nicht, wenn der Fischereischein von der Stadt Datteln ausgestellt wurde) 

    Gebühren 

    • 10,00 € 

    Gültigkeit

    • Festsetzung der Gültigkeit auf den verlorenen Fischereischein 

    Bearbeitungsdauer

    • Ausstellung direkt nach Antragstellung

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Datteln

    Formulare

    Hinweise für Datteln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Datteln

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Datteln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Datteln

    Fristen

    Hinweise für Datteln

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Datteln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Datteln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de