Fischereischein

    Fischereischein

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    Beschreibung

    Hinweise für Senden

    Das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist nur erlaubt, wenn man Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung. 

    Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab

    Wann die Fischerprüfungen stattfinden, erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.

    Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

    Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln. Der Jugendfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Jahres gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Münsterstraße 30

    48308 Senden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02597 699-104

    E-Mail: buergerbuero@senden-westfalen.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Senden

    • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
    • Personalausweis/Reisepass
    • 1 aktuelles biometrisches Passfoto (bei Neuausstellung)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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    Deutsch

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