Fischereischein
Hinweise für Senden
Beschreibung
Hinweise für Senden
Das Angeln in Nordrhein-Westfalen ist nur erlaubt, wenn man Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung.
Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab
Wann die Fischerprüfungen stattfinden, erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln. Der Jugendfischereischein ist jeweils bis zum Ende des Jahres gültig.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02597 699-104
E-Mail: buergerbuero@senden-westfalen.de
erforderliche Unterlagen
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- Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
- Personalausweis/Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto (bei Neuausstellung)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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