Ausstellen und Verlängern eines Fischereischeins
Hinweise für Vreden
Beschreibung
Hinweise für Vreden
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.
Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt (siehe Fischereiwesen/Fischerprüfung (kreis-borken.de)).
Wer angeln möchte und älter als 10 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt ist, kann einen Jugendfischereischein beantragen. Näheres hierzu finden Sie unter der Dienstleistung "Jugendfischereischein".
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Mindestalter 14 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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16,-- € Fischereischein für 1 Jahr
48,-- € Fischereischein für 5 Jahre
(Stand: Oktober 2023)
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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