Fischereischein

    Ausstellen und Verlängern eines Fischereischeins

    Hinweise für Vreden

    Beschreibung

    Hinweise für Vreden

    Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein, der von der zuständigen Gemeinde ausgestellt wird. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen erfolgreich abgelegt haben.

    Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen werden bei den unteren Fischereibehörden der Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt (siehe Fischereiwesen/Fischerprüfung (kreis-borken.de)).

    Wer angeln möchte und älter als 10 Jahre, aber noch nicht 16 Jahre alt ist, kann einen Jugendfischereischein beantragen. Näheres hierzu finden Sie unter der Dienstleistung "Jugendfischereischein".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 14

    48691 Vreden

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Vreden

    Formulare

    Hinweise für Vreden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Vreden

    Mindestalter 14 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Vreden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Vreden

    Fristen

    Hinweise für Vreden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Vreden

    Kosten

    Hinweise für Vreden

    16,-- € Fischereischein für 1 Jahr
    48,-- € Fischereischein für 5 Jahre

    (Stand: Oktober 2023)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Vreden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Vreden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de