Fischereischein
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Wenn Sie in städtischen Gewässern angeln möchten, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein, welcher im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Nach Vorlage des Nachweises über die bestandene Fischereiprüfung wird der Fischereischein beim Bürgerservice befristet ausgestellt. Die Gültigkeit kann je nach Wunsch ein oder fünf Jahre betragen.
Jugendfischereischein
Obwohl die Fischereiprüfung bereits mit Vollendung des 13. Lebensjahres abgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit für Jugendliche zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr einen Jugendfischereischein zu beantragen.Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr und endet in jedem Fall mit Ablauf des Kalenderjahres. Danach kann er wieder verlängert werden.
Verlust
Bei Verlust des Fischereischeines können Sie sich beim Bürgerservice einen Ersatzfischereischein ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Jahres-/Fünfjahresfischereischein:
- 1 Lichtbild
- Personalausweis
- Fischereiprüfungsbescheinigung (bei Verlängerung ist diese nicht mehr vorzulegen)
Jugendfischereischein:
- 1 Lichtbild
- Personalausweis oder eine Geburtsurkunde und der
- Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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