Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Wenn Sie in städtischen Gewässern angeln möchten, benötigen Sie einen sogenannten Fischereischein, welcher im gesamten Bundesgebiet gültig ist. Nach Vorlage des Nachweises über die bestandene Fischereiprüfung wird der Fischereischein beim Bürgerservice befristet ausgestellt. Die Gültigkeit kann je nach Wunsch ein oder fünf Jahre betragen.

    Jugendfischereischein

    Obwohl die Fischereiprüfung bereits mit Vollendung des 13. Lebensjahres abgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit für Jugendliche zwischen dem 10. und 15. Lebensjahr einen Jugendfischereischein zu beantragen.Der Jugendfischereischein berechtigt Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr und endet in jedem Fall mit Ablauf des Kalenderjahres. Danach kann er wieder verlängert werden.

    Verlust
    Bei Verlust des Fischereischeines können Sie sich beim Bürgerservice einen Ersatzfischereischein ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Jahres-/Fünfjahresfischereischein:

    • 1 Lichtbild
    • Personalausweis
    • Fischereiprüfungsbescheinigung (bei Verlängerung ist diese nicht mehr vorzulegen)

    Jugendfischereischein:

    • 1 Lichtbild
    • Personalausweis oder eine Geburtsurkunde und der
    • Personalausweis des/der Erziehungsberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de