Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Engelskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Jahres- und Fünfjahresfischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischereiprüfung ausgestellt werden.

    Jugendfischereischeine können ab dem 10. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Jugendliche können nur in Begleitung eines Erwachsenen, der in Besitz eines Fischereischeins ist, angeln.

    Wenn Sie einen neuen Fischereischein beantragen möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild und bei Beantragung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines zusätzlich den Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung mit. Die Ausstellung erfolgt sofort.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    Formulare

    Hinweise für Engelskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Engelskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Engelskirchen

    Fristen

    Hinweise für Engelskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Engelskirchen

    Kosten

    Hinweise für Engelskirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Engelskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de