Fischereischein
Hinweise für Engelskirchen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine können ab dem 14. Lebensjahr nach Ablegung der Fischereiprüfung ausgestellt werden.
Jugendfischereischeine können ab dem 10. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Jugendliche können nur in Begleitung eines Erwachsenen, der in Besitz eines Fischereischeins ist, angeln.
Wenn Sie einen neuen Fischereischein beantragen möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles Lichtbild und bei Beantragung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines zusätzlich den Nachweis über die Ablegung der Fischereiprüfung mit. Die Ausstellung erfolgt sofort.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen