Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 4

    52531 Übach-Palenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 979-3300

    Fax: 02451 979-1150

    E-Mail: buergerbuero@uebach-palenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • aktuelles Passfoto
    • Personalausweis
    • Nachweis der Fischerprüfung

    Formulare

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Übach-Palenberg

    • sofort

    Kosten

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Übach-Palenberg

    Jugendfischereischein:

    Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de