Fischereischein
Hinweise für Übach-Palenberg
Beschreibung
Hinweise für Übach-Palenberg
Zur Ausübung der Fischerei ist ein Fischereischein erforderlich. Diesen können Personen ab 14 Jahren nach abgeschlossener Fischerprüfung für ein oder fünf Jahre beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Übach-Palenberg
- aktuelles Passfoto
- Personalausweis
- Nachweis der Fischerprüfung
Formulare
Hinweise für Übach-Palenberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- sofort
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Jugendfischereischein:
Der Jugendfischereischein kann vom 10. bis zum 16. Lebensjahr ohne Prüfung für ein Jahr beantragt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Erwachsenen, der Inhaber eines Fischereischeines ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen