Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Wer die Angelegenheit ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.

    Die Untere Fischereibehörde führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.

    Anmeldungen von Interessenten (Mindestalter vollendetes 13. Lebensjahr) die im Kreis Euskirchen wohnhaft sind, sollten spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beim

    Kreis Euskirchen
    Der Landrat
    Untere Fischereibehörde
    Jülicher Ring 32
    53879 Euskirchen

    eingereicht werden.

    Wichtig!!!
    Antrag bitte vollständig und leserlich in Druckschrift ausfüllen. Bei Unleserlichkeit ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.

    Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von einigen Vereinigungen der Freizeitfischerei (z. B. Angelsportvereine) innerhalb des Kreisgebietes Lehrgänge angeboten. Über stattfindende Vorbereitungslehrgänge informiert die Untere Fischereibehörde.

    Lehrgänge bietet an:

    Manuela Reimann, Tel.: 02445/911377

     

     

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de