Fischereischein
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Wer die Angelegenheit ausüben möchte, muss bei der für ihn zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde einen Jahresfischereischein beantragen und muss Inhaber eines Fischereierlaubnisscheines sein. Die erste Erteilung eines Erlaubnisscheines durch die Untere Fischereibehörde ist von der erfolgreichen Ablegung einer Fischerprüfung abhängig.
Die Untere Fischereibehörde führt zweimal jährlich eine Fischerprüfung durch, deren Termin jeweils öffentlich bekannt gemacht wird.
Anmeldungen von Interessenten (Mindestalter vollendetes 13. Lebensjahr) die im Kreis Euskirchen wohnhaft sind, sollten spätestens vier Wochen vor dem ersten Prüfungstermin beim
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Untere Fischereibehörde
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
eingereicht werden.
Wichtig!!!
Antrag bitte vollständig und leserlich in Druckschrift ausfüllen. Bei Unleserlichkeit ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich.
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung werden von einigen Vereinigungen der Freizeitfischerei (z. B. Angelsportvereine) innerhalb des Kreisgebietes Lehrgänge angeboten. Über stattfindende Vorbereitungslehrgänge informiert die Untere Fischereibehörde.
Lehrgänge bietet an:
Manuela Reimann, Tel.: 02445/911377
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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