Fischereischein
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Bevor Sie auf Fischfang gehen können, müssen Sie die Fischerprüfung ablegen, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht. Die Prüfung wird von der unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann durchgeführt. Neben dem Fischereischein benötigen Sie eine Fischereierlaubnis für das gewählte Angelgewässer. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt durch Ihre Gemeinde. Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können ohne Fischerprüfung einen Jugendfischereischein im Bürgerbüro erhalten, jedoch nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers angeln. In Nordrhein-Westfalen ist der Fischereischein entweder für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre gültig. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit keine Fischerprüfung ablegen können, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu beantragen.
Die Fischerprüfung kann ab 13 Jahren abgelegt werden. Bis zum 14. Lebensjahr wird nur ein Jugendfischereischein ausgestellt. Der Jahresfischereischein ist erst ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung erhältlich und berechtigt zum Angeln ohne Begleitung. Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage des Kreis Mettmann.
Weitere Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann finden Sie auf der Homepage des Kreis Mettmann.
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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