Fischereischein

    Fischereischein

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bevor Sie auf Fischfang gehen können, müssen Sie die Fischerprüfung ablegen, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht. Die Prüfung wird von der unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann durchgeführt. Neben dem Fischereischein benötigen Sie eine Fischereierlaubnis für das gewählte Angelgewässer. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt durch Ihre Gemeinde. Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können ohne Fischerprüfung einen Jugendfischereischein im Bürgerbüro erhalten, jedoch nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers angeln. In Nordrhein-Westfalen ist der Fischereischein entweder für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre gültig. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit keine Fischerprüfung ablegen können, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu beantragen.

    Die Fischerprüfung kann ab 13 Jahren abgelegt werden. Bis zum 14. Lebensjahr wird nur ein Jugendfischereischein ausgestellt. Der Jahresfischereischein ist erst ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung erhältlich und berechtigt zum Angeln ohne Begleitung. Weitere Informationen zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage des Kreis Mettmann.

    Weitere Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung bei der unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann finden Sie auf der Homepage des Kreis Mettmann.

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

    I.2.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 159

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-0

    E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Düsseldorf Dez. 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bonneshof 35

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 475-0

    Fax: 0211 475-2998

    E-Mail: poststelle@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

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    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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