Fischereischein
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Es gibt unterschiedliche Fischereischeine:
Jahres-/Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre erteilt. Er wird kalenderjährlich erteilt; das bedeutet, das Jahr, in dem der Antrag gestellt wird, zählt als volles Jahr.
Jugendfischereischein
Kindern und Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Eine Prüfung ist hierfür nicht erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt aber nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird ausschließlich als Jahresschein (kalenderjährlich) von den oben genannten Stellen erteilt. Bei der ersten Erteilung ist ein Ausweis (Kinderausweis, Schülerausweis) und ein Lichtbild (ca. 3,5 cm x 4,5 cm) mitzubringen.
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt. Bei der ersten Vorsprache sind mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto ( ca. 3,5 cm x 4,5 cm), Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann (siehe Formulare).
Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhandenkommt oder zerstört wird, kann auf Antrag bei den oben genannten Stellen eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis und ein Passfoto ( ca. 3,5 x 4,5 cm) mit.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Immissionsschutz, Ortshygiene, Jagd- und Fischereischeine, Fundsachen, Prostituiertenschutzgesetz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Bei der ersten Erteilung ist ein amtlicher Lichtbildausweis, ein Passfoto ( ca. 3,5 c, x 4,5 cm) und das Prüfungszeugnis vorzulegen. Für eine Verlängerung genügt die Vorlage des "alten" Fischereischeins.
Formulare
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Voraussetzungen
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Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Fischereischein gilt auch in Nordrhein-Westfalen, wenn der Inhaber dort seinen ständigen Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Erteilung hatte. Wenn der Fischereischeininhaber seinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen begründet, wird der Fischereischein verlängert bzw. umgeschrieben, soweit der Inhaber nach den in dem anderen Bundesland geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Prüfung wird nicht anerkannt, sofern der Prüfling zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen innehatte.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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