Erlaubnis zur Kindertagespflege
Hinweise für Schöppingen
Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten
Beschreibung
Hinweise für Schöppingen
Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten. Sie sollten an pädagogischen Fragen und dem Austausch mit Anderen über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern interessiert sein. Organisationsgeschick, eine sensible Wahrnehmung für kindliche Bedürfnisse und viel Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Familien, sollten sie mitbringen. Ebenso ist es Ihnen möglich, Kindern räumlich Platz für die Aktivitäten im Alltag zu schaffen.
Kindertagespflegepersonen sind selbständig berufstätig, wenn sie in ihrem Haushalt Kinder betreuen oder angestellt berufstätig, wenn sie Kinder im Haushalt der Eltern betreuen. Das erzielte Einkommen ist abzüglich einer Betriebsausgabenpauschale steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Zuständige Ansprechpartner
Die zuständigen Ansprechpersonen finden sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gesundheitszeugnis
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Kurzlebenslauf
- Ausbildungsnachweise
- Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
- Nachweis über Bildungsmaßnahmen
- pädagogische Konzeption, insbesondere mit Aussagen zu
- Rahmenbedingungen
- Familienstruktur
- Zielen der pädagogischen Arbeit
- Entwicklungsbedingungen der Kinder
- Erfahrungs- und Fördermöglichkeiten
- Gesundheitserziehung, Ernährung
- Tagesablauf
- Zielen und Formen der Elternarbeit
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Institutionen
Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Schöppingen
Auf ihre Aufgabe werden Tagesmütter und -väter in Qualifizierungskursen vorbereitet. Die Qualifizierungskurse orientieren sich an einem Ausbildungsprogramm für Kindertagespflegepersonen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), das bundesweit anerkannt ist.
Die Qualifizierungskurse werden vom Fachbereich Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der VHS - aktuelles Forum - Ahaus sowie der VHS Bocholt und der Familienbildungsstätte Borken regelmäßig angeboten. Die Kosten der Einführungsphase werden den Teilnehmer/innen erstattet, wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie mindestens 6 Monate in der Kindertagespflege tätig waren. Die sogenannte Einführungsphase findet in der Regel an 6 Abenden einmal wöchentlich statt. Die folgende Vertiefungsphase ist in zwei Abschnitte gegliedert und dauert ca. 1 Jahr. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden und wird zertifiziert. Neben der Qualifikation, ist ein Erste Hilfe Kurs notwendig, der 9 Unterrichtsstunden umfasst und alle 2 Jahre aktualisiert werden muss.
In den Qualifizierungskursen wird interessierten Frauen und Männern die Möglichkeit gegeben eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Kindertagespflege die für sie geeignete berufliche Perspektive ist. Sie werden auf die Gestaltung der Eingewöhnungsphase, die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Gestaltung des pädagogischen Alltags und den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vorbereitet. Außerdem erhalten sie Informationen über die rechtlichen Bedingungen (Steuern, Sozialversicherung, Haftpflicht, Unfallversicherung).
Nach dem Besuch der Qualifizierung und einer sich anschließenden Tätigkeit als Tagesmutter/-vater können weitere tätigkeitsbegleitende Fortbildungen besucht werden.
Zur ersten Information bieten die VHS und die Fabi vor dem Beginn eines Qualifizierungskurses einen Informationsabend an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schöppingen
Tagesmütter und -väter benötigen für die Betreuung von Kindern in ihrem Haushalt eine Pflegerlaubnis gem. § 43 SGB VIII, die sie beim Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken bzw. ihrem Wohnort entsprechend im zuständigen Jugendamt beantragen können. Die Erlaubnis bescheinigt, dass sie aufgrund ihrer Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft geeignet sind, Kinder zu betreuen, über dazu geeignete Räumlichkeiten verfügen und mit Eltern und anderen Tagespflegepersonen zusammenarbeiten können.
Verfahrensablauf
Bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege stellen, sollten Sie sich im Jugendamt beraten lassen. Sie erfahren dort, welche Voraussetzungen Sie ganz konkret erfüllen und welche Nachweise Sie erbringen müssen.
Sie stellen Ihren Antrag schriftlich beim zuständigen Jugendamt.
Ihre persönliche Eignung wird geprüft.
Die vorhandenen Räumlichkeiten werden in einem Hausbesuch geprüft.
Wenn die Voraussetzung erfüllt sind, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Schöppingen
In allen Städten und Gemeinden im Jugendamtsbezirk des Kreises Borken finden vor Ort regelmäßig Treffen für Tagesmütter und -väter statt. Hier tauschen sie sich über ihre Tätigkeit als Tagespflegepersonen aus, unterstützen und beraten sich in pädagogischen Fragen, nehmen an Fortbildungsveranstaltungen teil und erhalten aktuelle Informationen rund um die Kindertagespflege.
Die Treffen finde oftmals in den Familienzentren im Kreis Borken statt und werden von der zuständigen Fachberatung mitgeplant und -gestaltet. Die Fachberatung steht dabei für individuelle Fragen zur Verfügung und steht in engem Kontakt zu den Tagesmüttern und -vätern vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen