Jagdpachtvertrag
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.
Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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