Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer ErweiterungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von

    • Taxen
    • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr
    • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
    • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern

    Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen.

    Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aed0d0544194431eadf3802558c5f044

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36454

    E-Mail: 364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von:
      • einem Augenarzt oder einer Augenärztin
      • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
      • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung
    • ärztliche Eignungsbescheinigung
      Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • leistungspsychologisches Gutachten
      In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre
      • Belastbarkeit
      • Reaktionsfähigkeit
      • Orientierungsfähigkeit
      • Konzentrationsfähigkeit

    Sie können den Nachweis erbringen durch:

    • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder
    • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

    Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 48 FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Fristen

    Hinweise für Leverkusen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de