Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Übernahme von Kosten für Erzieherische Hilfen; u.a. für Heimunterbringungen, Unterbringung in Pflegefamilien, Heilpäda gogische Maßnahmen, Inobhutnahmen, Sozialpädagogische Familienhilfen, Kindertagespflege Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen für die entsprechenden Hilfearten Kostenerstattungen an und von anderen Trägern

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    32 Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    10 Sachgebiet Entgelte

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Straße 28, Verwaltungsgebäude B14, 1. OG

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51.1.2 Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII, Teil I, Teil X u.v.a.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Fristen

    Hinweise für Witten

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Düsseldorfer Tabelle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de