Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen
Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert
- die Kosten für "Hilfen zur Erziehung" und "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen". Das können z. B. Leistungen sein für die Unterbringung in Heimen und Pflegestellen aber auch ambulante Hilfen, wie z. B. eine Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogische Familienhilfe
- die Auszahlung des Pflegegeldes für Pflegekinder
Die wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet auch die Einnahmen, die zur Finanzierung der Leistungen gehören, wie z. B. Kindergeld, Halbwaisen- oder Waisenrenten, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsförderung.
Außerdem erhebt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Kostenbeiträge bei "Hilfen zur Erziehung" in Einrichtungen oder einer Pflegefamilie. Das gilt zum Teil auch für teilstationäre Leistungen, wie z. B. in einer Tagesgruppe. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
- Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
- Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe ist ab dem 01.09.2024 nur eingeschränkt erreichbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen montags bis freitags von 9-10 Uhr telefonisch zur Verfügung. Für Beratungsgespräche vor Ort vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Terminanfragen für Beratungsgespräche richten Sie bitte an folgende Emailadresse: wirtschaftliche-jugendhilfe@sankt-augustin.de
Bearbeitungszeiten von E-Mails verzögern sich aus den o.G. Gründen ebenfalls. Diese werden schrittweise nach Eingangsdatum abgearbeitet.
Sobald wie möglich werden wir die Erreichbarkeit des Bereichs Wirtschaftliche Jugendhilfe im gewohnten Umfang wiederherstellen. Danke für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
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