Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Bei den Hilfen zur Erziehung handelt es sich um Hilfen bei erheblichen/gravierenden Erziehungsschwierigkeiten in der Familie, die nicht durch regelmäßige Beratungen seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialraumteams selbst erbracht werden Diese Form der Hilfe können Sie bei den Sozialraumteams beantragen. Nach einem solchen Antrag wird in einem Hilfeplanverfahren mit Ihnen geklärt, ob und in welcher Form Sie eine Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt erhalten können.

    Hilfen zur Erziehung werden in folgender Forum geleistet:

    • ambulanter (z.B. Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe),
    • teilstationärer (z.B. Heilpädagogische Tagesgruppe) und
    • stationärer (z.B. Pflegefamilie, Heim)


    Auch junge Volljährige im Alter von 18 bis 21 Jahren können Hilfen erhalten. Ob und in welcher Form die Hilfe geleistet werden kann, wird auf Antrag im Einzelfall entschieden. Eine Beratung erfolgt in den Sozialraumteams.

    Zu Beginn eines Hilfeplanverfahrens werden zunächst Informationen zur Situation und zu den Betroffenen eingeholt. In einem gemeinsamen Gespräch mit den Betroffenen und weiteren Fachleuten wie Lehrern, Ärzten, Bekannten etc., die mit dem Einverständnis der Betroffenen an dem Gespräch teilnehmen können, wird dann gemeinsam überlegt, welche Hilfe und Einrichtung die geeignete zur Behebung des Problems oder zur Beantwortung der Fragen ist.

    Hierbei werden die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt, wenn sie nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden sind. Es wird ein Hilfeplan erstellt, der Beginn, voraussichtliches Ende, gemeinsam vereinbarte Ziele und Aufträge der Hilfe sowie die Einrichtung enthält, die die Hilfe durchführen wird.

    Nach erfolgter Kontaktaufnahme mit der beauftragten Einrichtung beginnt die Durchführung der Hilfe. Die Hilfe wird im Rahmen von mindestens halbjährlichen Gesprächen (Hilfeplangespräche) begleitet. In diesen Gesprächen werden die Ziele und Aufträge überprüft und ggfls. der aktuellen Situation und Entwicklung angepasst.

    Am Ende der Hilfe wird überprüft, ob die Ziele erreicht worden sind und ob ggfls. andere oder weitergehende Hilfen ratsam wären.

    Bei stationären bzw. teilstationären Hilfen können die Betroffenen zu den entstehenden Kosten der Hilfe zur Erziehung herangezogen werden, soweit es ihnen zuzumuten ist. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Eine Prüfung erfolgt durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, sobald die Hilfe gewährt worden ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sozialraumteams

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-45301

    Fax: 0241 432-45993

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialraumteams

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-45301

    Fax: 0241 432-45993

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Fristen

    Hinweise für Aachen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de