Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder der wesentlichen Änderung des Betriebs

    Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder der wesentlichen Änderung des Betriebs

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Dortmund wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de