Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder der wesentlichen Änderung des Betriebs
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Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen