Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder der wesentlichen Änderung des Betriebs
Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder der wesentlichen Änderung des Betriebs
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Weeze wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 19 Absatz 1 und Absatz 5 StrlSchG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen