Negativ-Bescheinigung (Alleinsorgeberechtigte)
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt.
Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst.
Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.
Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen. Die Negativbescheinigung dient Ihnen als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zum Beispiel für Behörden oder Banken.
Wenn Ihr Kind im Kreis Lippe geboren wurde, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt des Kreises Lippe ausstellen lassen.
Wenn Sie zwar im Kreisgebiet wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an.
Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.
Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amtsvormundschaften, Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
E-Mail: info@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Kopie der Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
- Kopie des Personalausweises/Passes mit aktueller Meldebescheinigung des sorgeberechtigten Elternteils
Formulare
Hinweise für Lippe
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe
- Sozialgesetzbuch VIII
- § 58 SGB VIII - Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Vereinbaren Sie bitte einen Termin
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Hinweise für Lippe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Weitere Informationen
Hinweise für Lippe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
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