Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

    Negativ-Bescheinigung (Alleinsorgeberechtigte)

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt.

    Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst.

    Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind.

    Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen. Die Negativbescheinigung dient Ihnen als Nachweis über die alleinige elterliche Sorge für Ihr Kind zum Beispiel für Behörden oder Banken.


    Wenn Ihr Kind im Kreis Lippe geboren wurde, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt des Kreises Lippe ausstellen lassen.
    Wenn Sie zwar im Kreisgebiet wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an.


    Elternteilen, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge.

    Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsvormundschaften, Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Dem Antrag sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

    • Kopie der Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde des Kindes
    • Kopie des Personalausweises/Passes mit aktueller Meldebescheinigung des sorgeberechtigten Elternteils

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport   am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de