Fischereiwesen/Fischerprüfung
Hinweise für Borken
Die untere Fischereibehörde beim Kreis Borken ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der jährlichen Fischerprüfung.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Die untere Fischereibehörde beim Kreis Borken ist Ansprechpartner für alle Dinge rund um das Fischereiwesen. Sie ist insbesondere zuständig für die Durchführung der Fischerprüfung.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Sie findet im November eines jeden Jahres bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Borken statt. Der genaue Termin wird zwei Monate vor Prüfungsbeginn im Amtsblatt bekannt gegeben. Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind dann spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einzureichen.
Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk (Kreis, kreisfreie Stadt) der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für
den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde
am Erstwohnsitz
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Borken
Zu der Fischerprüfung dürfen zugelassen werden:
Personen, die das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Personen, für die kein Betreuer für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten wegen einer physischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
Hinweis: Personen, die nicht im Kreis Borken wohnen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung der für ihren Wohnsitz zuständigen unteren Fischereibehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Fischerprüfungsordnung NRW
Landesfischereigesetz NRW (LFischG NRW)
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Kosten
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Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW - Tarifstelle 7.7.2
Ablegen der Fischereiprüfung: 50 €
Wiederholung des nichtbestandenen praktischen Teils der Fischerprüfung: 30€
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: 15 €
Ersatzausstellung/Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: 35 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Als zu empfehlende Prüfungsvorbereitung bieten sich die Vorbereitungslehrgänge der örtlichen Fischereivereine an, die ca. 8 - 10 Wochen vor Prüfungsbeginn durchgeführt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Kurs.
Weitere Informationen
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Der Kreisfischereiberater unterstützt die untere Fischereibehörde bei ihren Aufgaben. Er ist in grundsätzlichen Angelegenheiten, insbesondere in den Fällen der §§ 16, 17 und 21 Landesfischereigesetz NRW zu beteiligen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021