Fischerprüfung
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Wer im Rhein-Sieg-Kreis fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser kann von den örtlichen Ordnungsbehörden jedoch nur ausgestellt werden, wenn zuvor die Fischerprüfung erfolgreich vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil müssen Fragen aus einem Fragenkatalog beantwortet werden. Im praktischen Teil ist das Angelgerät waidgerecht zusammen zu stellen und es sind Fischarten anhand von Bildtafeln zu bestimmen.
Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) statt.
Die nächste Fischerprüfung wird in der Zeit vom 14. bis 18. Oktober 2024 im Kreishaus in Siegburg durchgeführt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden bis spätestens zum 16. September 2024 entgegengenommen. Die schriftlichen Einladungen zur Prüfung mit Angabe des genauen Prüfungstages und der Uhrzeit werden sodann circa zwei Wochen vor Beginn der Prüfung auf dem Postweg versandt.
Die Prüfung ist grundsätzlich bei der Behörde abzulegen, in der der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Sollte beabsichtigt sein, die Prüfung bei einer anderen Behörde abzulegen, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der entsprechende Vordruck ist unter "Links und Downloads" zu finden.
Im Fall des Verlustes eines bereits durch den Rhein-Sieg-Kreis erteilten Fischerprüfungszeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Antragsformulare werden auf Anforderung zugesandt oder von den Kursleitern ausgehändigt.
Der Antrag ist genauso wie der Gebühreneinzahlungsbeleg spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen.
Formulare
Voraussetzungen
- Mindestalter: 13 Jahre
- Es dürfen keine Personen die Prüfung ablegen, für die ein Betreuer auf Grund von psychischen Krankheiten oder geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist.
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde am Erstwohnsitz.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Fischerprüfungsordnung NRW
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Rhein-Sieg-Kreis
Die Fischerprüfungsgebühr beläuft sich auf 50,00 Euro. Weitere Kosten können im Rahmen der individuellen Vorbereitung anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Zulassungsvoraussetzung: Vollendetes 13. Lebensjahr (zum Zeitpunkt der Prüfung).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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