Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Staatliche Prüfung über Kenntnisse, die für den Fischfang notwendig sind:
- Schriftlicher Teil (Fragebogen)
- Praktischer Teil (Erkennen von Fischarten, Zusammenbau Angelrute)
Das Prüfungszeugnis berechtigt zum Erwerb eines Fischereischeines bei der örtlichen Gemeindeverwaltung!
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
- Ggf. Ausnahmegenehmigung für
den Wechsel des Prüfungsorts durch die untere Fischereibehörde
am Erstwohnsitz
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
- mindestens 13 Jahre alt
- Wohnort im Oberbergischen Kreis (Ausnahme möglich)
- Rechtzeitiger Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin)
Rechtsgrundlage(n)
§ 31 Landesfischereigesetz
(LFischG)
§ § 1-8 Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren.
- Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..
- An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab.
Die Prüfung besteht aus
- einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und
-einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).
Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:
Allgemeine Fischkunde,
Spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde und Fischhege,
Natur- und Tierschutz,
Gerätekunde sowie
Gesetzeskunde.
Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.
- Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen.
- Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen.
- Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen.
In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt;
bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Die Prüfung wird in der Regel zweimal jährlich (März und November) durchgeführt, die Termine werden unter bei den öffentlichen Bekanntmachungen (rechts verlinkt) veröffentlicht.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der Besuch eines privaten Lehrgangs erleichtert die eigene Vorbereitung, ist aber nicht zwingend notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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