Fischerprüfung

    Fischerprüfung ablegen und Fischerprüfungszeugnis erhalten

    Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, braucht einen Fischereischein. Um diesen zu erhalten müssen Sie zuvor die Fischerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Prüfungsort

        Fischereiverein Essener Angelfreunde e.V.

        alter Pfarrsaal St. Maria Rosenkranz, Haus-Berge-Strasse 231a ,

        45356 Essen, Nähe Bahnhof Bergeborbeck

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Fischereibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-32110

    Fax: +49 201 88-32220

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Am Prüfungstag ist neben einem Ausweisdokument die Einzahlungsquittung vorzulegen.

    Formulare

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Es dürfen nur Personen teilnehmen, die das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 31 Landesfischereigesetz 

    (LFischG) 

    § §  1-8 Fischerprüfungsordnung

     

    Verfahrensablauf

    Um einen Fischereischein zu erhalten, müssen Sie, abgesehen von einigen Ausnahmetatbeständen, eine Fischerprüfung erfolgreich absolvieren. 

    - Bei der unteren Fischereibehörde melden Sie sich zur Fischerprüfung an. 

     

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde eingereicht werden..

     

    - An dem von Ihnen ausgewählten Termin legen Sie die Prüfung ab. 

     

    Die Prüfung besteht aus

     

       - einem theoretischen Teil (Dauer: höchstens 60 Minuten) und

        -einem praktischen Teil (Dauer: höchstens 15 Minuten).

     

    Im theoretischen Teil müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung auf einem Fragebogen 60 Fragen beantworten aus den Fachgebieten:

     

          Allgemeine Fischkunde,

          Spezielle Fischkunde,

          Gewässerkunde und Fischhege,

          Natur- und Tierschutz,

          Gerätekunde sowie

          Gesetzeskunde.

     

    Sie haben die schriftliche Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 aus jedem Fachgebiet, richtig beantwortet haben.

    - Anschließend erhalten Sie entweder ein Fischerprüfungszeugnis oder einen Bescheid über Ihr Nichtbestehen. 

    - Mit dem Fischerprüfungszeugnis können Sie in Nordrhein-Westfalen Ihren Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre beantragen. 

    - Bei Nichtbestehen der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. 

    In Nordrhein-Westfalen werden die Fischerprüfungszeugnisse aller Bundesländer vollumfänglich anerkannt; 

    bei Umzug nach Nordrhein-Westfalen kann jederzeit auch ein Fischereischein-Prüfungszeugnis eines anderen Bundeslandes vorgelegt werden, um einen Fischereischein zu erhalten. Hat man seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ist es jedoch nicht möglich, die Fischerprüfung in einem anderen Bundesland abzulegen und in Nordrhein-Westfalen anerkennen zu lassen.

    Fristen

    Hinweise für Essen

    Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen

    Kosten

    - Ablegen der Fischerprüfung: EUR 50 - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Wechsel des Prüfungsorts: EUR 15 - Wiederholung eines nichtbestandenen Teils der Fischerprüfung: EUR 30 - Ersatzausstellung oder Zweitschrift Fischerprüfungszeugnis: EUR 35 - Im Härtefall kann auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden, es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des jeweiligen Fischereiberechtigten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de