Anzeige einer Straußwirtschaft
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Beschreibung
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wiehl
Links § 14 Gaststättengesetz (GastG) [http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__14.html]
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2023
Stichwörter
Hinweise für Wiehl