Europäisches Führungszeugnis
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis).
Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Online-Beantragung von Führungszeugnissen
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse online im Internet beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).
Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Führungszeugnisse beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.
Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge persönlich bei der Stadtverwaltung Schmallenberg - Einwohnermeldeabteilung - zu stellen.
- Flyer: Online-Beantragung von Führungszeugnissen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schmallenberg
Personalausweis
Für erweiterte Führungszeugnisse ist ein schriftlicher Nachweis über die Voraussetzung zur Beantragung eines Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen
Formulare
Hinweise für Schmallenberg
Voraussetzungen
Hinweise für Schmallenberg
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(Bundeszentralregistergesetz - BZRG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schmallenberg
Fristen
Hinweise für Schmallenberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schmallenberg
Kosten
Hinweise für Schmallenberg
13,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schmallenberg
Weitere Informationen
Hinweise für Schmallenberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen