Europäisches Führungszeugnis

    Europäisches Führungszeugnis

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt (Führungszeugnis). 
    Der Antrag ist bei der Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.

    Online-Beantragung von Führungszeugnissen
    Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse online im Internet beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de).

    Voraussetzung für diese Online-Nutzung sind u.a. der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Nähere Auskünfte zur Beantragung und welche Führungszeugnisse beantragt werden können, erläutert der nachstehende Flyer des Bundesamtes für Justiz.

    Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, die entsprechenden Anträge persönlich bei der Stadtverwaltung Schmallenberg - Einwohnermeldeabteilung - zu stellen.

    • Flyer: Online-Beantragung von Führungszeugnissen

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an buergerbuero@schmallenberg.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Personalausweis

    Für erweiterte Führungszeugnisse ist ein schriftlicher Nachweis über die Voraussetzung zur Beantragung eines Führungszeugnis nach § 30 a BZRG vorzulegen

    Formulare

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schmallenberg

    Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
    (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schmallenberg

    Fristen

    Hinweise für Schmallenberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schmallenberg

    Kosten

    Hinweise für Schmallenberg

    13,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schmallenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schmallenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de