Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

    Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

    Beschreibung

    Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen sollen begrenzt werden. Aus diesem Grund gibt es bestimmte Pflichten für Anlagenbetreiber die mit organischen Lösemitteln in bestimmten Mengen umgehen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de