Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
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Beschreibung
nicht angegeben
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Rechtsgrundlage(n)
§ 22 AufenthG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen