Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

    Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung bei Einzelaufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Rechtsgrundlage(n)

    § 22 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de