Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. 

    Deutsche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

    Eine Änderung der Personendaten (wie z. B. Namensänderung nach Eheschließung/Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

    Abholung des Personalausweises
    Haben Sie keine Möglichkeit den Personalausweis persönlich abzuholen, weisen Sie uns bitte nach Möglichkeit bereits bei der Antragstellung drauf hin, weil wir Ihnen in diesem Falle eine spezielle Vollmacht aushändigen müssen.

    Statusabfrage für bestellte Personalausweise
    Bei der Bestellung Ihres Personalausweises wird Ihnen ein Code mitgegeben. Damit können Sie den Status Ihres Dokuments im Service-Portal der Stadt Schwerte abfragen.

    Aktivierung des Online-Ausweises
    Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online hier erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

    Weitere Informationen zu den Funktionen des neuen Personalausweises finden Sie hier. 

    Befreiung von der Ausweispflicht
    Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bürgerservices. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter den "Formularen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • Alter Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass und Geburtsurkunde bzw. Familienbuch. Falls keine alten Ausweispapiere vorhanden sind, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Familienbuches.
    • Sind Sie
      • verheiratet,
        benötigen Sie zusätzlich das aktuelle Familienstammbuch
        • Personen, die vor dem 01.01.1958 geheiratet haben, benötigen eine aktuelle Heiratsurkunde
      • ledig,
        benötigen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde
      • geschieden oder verwitwet,
        benötigen Sie eine aktuelle Familienbuchabschrift und gegebenenfalls Scheidungsurteil und/oder Sterbeurkunde der Ehegattin/des Ehegatten
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm.
    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
    • Anwesenheit Kinder jeden Alters erforderlich.
    • Bei Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss bei der Antragstellung mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein. Von dem anderen evtl. nicht anwesenden Elternteil ist eine Einverständniserklärung nebst Kopie des Personalausweises vorzulegen.

      Bitte bringen Sie die v.g. Unterlagen (einschließlich Geburtsurkunde bzw. Familienbuch) vollständig mit, da ansonsten die Ausstellung eines Personalausweises nicht möglich ist.

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Ausstellung: 37,00 Euro
    • Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • Änderung der Online-Funktionen: 0,00 Euro

    Die anfallende Gebühr kann ab einem Betrag von 10,00 Euro auch per ec-cash bezahlt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de