Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Seit dem 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.
Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) bei der örtlich zuständigen eID-Karte-Behörde stellen.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Niederlande
- Italien
- Irland
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
EWR-Staaten
- 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Gültigkeit
Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Bevor die Gültigkeit Ihrer eID-Karte abläuft, können Sie eine neue eID-Karte beantragen.
Verlust der eID-Karte
Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen. Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen.
Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Nähere Informationen zum PIN-Brief finden Sie unter "PIN-Brief".
Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen. Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verloren geglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Passbild
Formulare
Hinweise für Geseke
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Geseke
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Kosten
Hinweise für Geseke
Gebühren und Gültigkeitsdauer
Ausstellungsgebühr
22,80 €
Gültigkeitsdauer
10 JahreHinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geseke
Weitere Informationen
Hinweise für Geseke
- Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses
- Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR Bundesministerium des Inneren und für Heimat: Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021