Mietwohnraum mit Belegungsbindung
Hinweise für Soest
Beschreibung
Hinweise für Soest
Mit zinsgünstigen Darlehen - teilweise in Kombination mit Tilgungsnachlässen - fördert das Land Nordrhein-Westfalen zum Beispiel:
- den Neubau und den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen.
- den Neubau und die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, auch in Form von Mieteinfamilienhäusern,
- die Reduzierung von baulichen Barrieren in Wohnungen, in und an Wohngebäuden sowie auf dem privaten Grundstück
- die Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
- den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
- bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind
- Maßnahmen zur Aufbereitung von Standorten
- den Neubau und den Umbau von Pflegewohnplätzen
- den Neubau / die Neuschaffung von Wohnraum für Studierende
- Gründung von Bewohnergenossenschaften
Die Förderungen des Neubaus und des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum, der energetischen Verbesserung solcher Objekte sowie baulicher Maßnahmen für Schwerbehinderte werden nur gewährt, wenn die Haushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Auf der jeweiligen Internetseite der NRW.BANK (siehe unter "Links und Downloads") steht für eine erste Einschätzung ein Förderberater zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten und den jeweiligen Fördervoraussetzungen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kreises Soest (siehe unter "Ansprechpersonen") sowie unter "Links und Downloads".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
- Dynamisierung der Einkommensgrenzen nach § 13 Abs. 4 WFNG NRW (vom 17.11.2021)
- Wohnraumförderprogramm (WoFP 2023-27)
- Wohnraumförderbestimmungen (WFB 2023)
- Modernisierungsförderung (RL MOD 2023)
- Bestimmungen zum Erwerb von Bindungen (BEB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Soest
Gebühren nach den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW oder der Satzung des Kreises Soest vom 08.03.2012.
Zahlungsarten:
Überweisung, Bar- oder EC-Zahlung (nur mit Unterschrift) im Kreishaus beim Bürgerservice.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Neuschaffung von Miet-/Genossenschaftswohnungen, Gruppenwohnungen, Mieteinfamilienhäuser
- Standortaufbereitung für den Neubau von Mietwohnungen/Genossenschaftswohnungen
- Modernisierung Mietwohnraum
- Bindungsverlängerung bei gefördertem Mietwohnraum
- Neubau und Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (Link zur Homepage der NRW.BANK)
- Modernisierung selbstgenutztes Wohneigentum
- Wohnheim für Studierende - Neuschaffung
- Wohnheim für Studierende - Modernisierung
- Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
- Erwerb, Bau, Modernisierung von Flüchtlingsunterkünften
- Informationen zur Förderung von Mietwohnungen im Kreis Soest
- Neuschaffung von Mietwohnraum
- Mieten für neuen geförderten Wohnraum
- Zusätzliche Darlehen
- Neubau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums
- Modernisierung von Mietwohnraum
- Modernisierung von selbst genutzten Wohneigentum
- Orientierung zu den Einkommensgrenzen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Soest