Mietwohnraum mit Belegungsbindung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Beschreibung
Hinweise für Oer-Erkenschwick
Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Infoblatt (PDF)
Antrag (PDF)
Hinweise zum Datenschutz
Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Wohnungswesen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen