Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Oer-Erkenschwick wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

    Infoblatt (PDF)
    Antrag (PDF)
    Hinweise zum Datenschutz

    Anträge können auch postalisch sowie über den Briefkasten des Rathauses eingereicht werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wohnungswesen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 316

    E-Mail: wbs@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 28.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de