Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Mietwohnraum mit Belegungsbindung

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Die Stadt Düsseldorf bietet das städtische Förderprogramm Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an, um freifinanzierte Wohnungen aus dem Bestand für die Vermietung an einkommensschwache Haushalte zu akquirieren.

    Zwischen der Eigentümerin / dem Eigentümer und der Stadt Düsseldorf wird ein Vertrag geschlossen, in dem Belegungs- und Mietpreisbindungen für mindestens 5 Jahre und längstens 15 Jahre vereinbart werden:

    • Belegungsbindung:
      Die Wohnung darf nur Haushalten zur Verfügung gestellt werden, die über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügen und vom Wohnungsamt vorgeschlagen werden.
    • Mietpreisbindung:
      Die Miete darf die vom Jobcenter und dem Amt für Soziales akzeptierten "angemessenen Unterkunftskosten" nicht übersteigen.
    Bearbeitungszeitraum:

    Beratungstermine können kurzfristig vereinbart werden.

    Formulare:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung - 64/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Brinckmannstraße 5

    40225 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    E-Mail: wohnungsbaufoerderung@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Das Angebot einer Wohnung muss schriftlich durch die Eigentümerin/ den Eigentümer erfolgen. Dem Angebot sind beizufügen eine Liegenschafts- und Wohnungsbeschreibung (den Vordruck erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen), eine Wohnflächenberechnung und gegebenenfalls ein unbeglaubigter, vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand.

    Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

    Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. 

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Den Zuschuss können Eigentümerinnen und Eigentümer in Anspruch nehmen, deren Wohnung

    • in Düsseldorf liegt,
    • zur Anmietung frei steht oder kurzfristig frei wird,
    • keinen anderweitigen Belegungs- und Mietpreisbindungen unterliegt,
    • zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet ist.

    Die Wohnung muss vom Amt für Wohnungswesen als geeignet anerkannt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düsseldorf

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de