vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Beschreibung
Bauvorhaben werden in der Regel mit Bauarten gemäß Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, bemessen und errichtet.
Liegt ein solcher Regelfall nicht vor, kann mit einer Bauartgenehmigung die Anwendung außergewöhnlicher Bauarten gestattet werden. Für ein einzelnes Bauvorhaben kann eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragt und erteilt werden.
Dies ermöglicht Bauvorhaben mit innovativen oder besonderen Bautechniken, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.
Ansprechpartner
Für Kreis Mettmann (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antrag in Textform mit
- Angaben zum Antragstellenden
- Darstellungen zum Bauvorhaben
- Angaben zu den Projektbeteiligten
- Beschreibung der Bauart als Antragsgegenstand
- Konstruktionszeichnungen zur technischen Lösung
- ggf. Konzept zur Nachweisführung der Anwendbarkeit der Bauart
- ggf. Berichte über Prüfungen an Probekörpern der Bauart
- vorhabenbezogene gutachtliche Stellungnahme
- ggf. statische Berechnungen
Formulare
Der Antrag in Textform kann unter Nutzung eines Antragsformulars gestellt werden
https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung
Voraussetzungen
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für Bauarten beantragt werden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.
Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein Bauvorhaben beantragt werden.
Die Antragstellung kann durch jede natürliche oder juristische Personen (z.B. Unternehmen) erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesbauordnung 2018
Verfahrensablauf
Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung:
- Sichtung der Antragsunterlagen
- Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Bauart
- ggf. Nachforderung von Antragsunterlagen
- ggf. Besprechungen mit Projektbeteiligten
- die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Anwendbarkeit der bautechnischen Konstruktion durch vollständige Antragsunterlagen nachgewiesen ist
- Sie erhalten den Bescheid über die Erteilung der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung und den Gebührenbescheid per Post oder in digitaler Form
- die Übereinstimmung der Bauausführung mit der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung muss der Anwender der Bauart bestätigen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Antragstellung auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann mit einer Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall kombiniert werden.
Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen, die in Baudenkmälern ausgeführt werden sollen, sind nicht im Bauministerium, sondern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Kreis) zu beantragen.
Alternative Verfahren mit länderübergreifender Geltung:
- Allgemeine Bauartgenehmigung
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023