Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

    vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

    Sie möchten bei einem Bauvorhaben außergewöhnliche Bautechniken anwenden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen? Dann benötigen Sie eine Bauartgenehmigung.

    Beschreibung

    Bauvorhaben werden in der Regel mit Bauarten gemäß Technischen Baubestimmungen und allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, bemessen und errichtet.

    Liegt ein solcher Regelfall nicht vor, kann mit einer Bauartgenehmigung die Anwendung außergewöhnlicher Bauarten gestattet werden. Für ein einzelnes Bauvorhaben kann eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragt und erteilt werden.

    Dies ermöglicht Bauvorhaben mit innovativen oder besonderen Bautechniken, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

    Ansprechpartner

    Für Rees wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Antrag in Textform mit

    • Angaben zum Antragstellenden
    • Darstellungen zum Bauvorhaben
    • Angaben zu den Projektbeteiligten
    • Beschreibung der Bauart als Antragsgegenstand
    • Konstruktionszeichnungen zur technischen Lösung
    • ggf. Konzept zur Nachweisführung der Anwendbarkeit der Bauart
    • ggf. Berichte über Prüfungen an Probekörpern der Bauart
    • vorhabenbezogene gutachtliche Stellungnahme
    • ggf. statische Berechnungen

    Formulare

    Der Antrag in Textform kann unter Nutzung eines Antragsformulars gestellt werden

    https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung

    Voraussetzungen

    Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für Bauarten beantragt werden, für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder die von Technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen.

    Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann nur für ein Bauvorhaben beantragt werden.

    Die Antragstellung kann durch jede natürliche oder juristische Personen (z.B. Unternehmen) erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren beginnt mit der Antragsstellung:

    • Sichtung der Antragsunterlagen
    • Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit der Bauart
    • ggf. Nachforderung von Antragsunterlagen
    • ggf. Besprechungen mit Projektbeteiligten
    • die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung kann erst erteilt werden, wenn die Anwendbarkeit der bautechnischen Konstruktion durch vollständige Antragsunterlagen nachgewiesen ist
    • Sie erhalten den Bescheid über die Erteilung der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung und den Gebührenbescheid per Post oder in digitaler Form
    • die Übereinstimmung der Bauausführung mit der vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung muss der Anwender der Bauart bestätigen

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Verfahrensdauer ist nicht begrenzt – Prüfungen an Probekörpern der Bauart und die Begutachtung können sich in Abhängigkeit der Kapazitäten unabhängiger Stellen zeitaufwendig gestalten. Die vorhabenbezogene Bauartgenehmigung wird bei vollständigen Antragsunterlagen in der Regel innerhalb von 3 Monaten erteilt.

    Kosten

    Gebührenrahmen: 200 bis 10.000 EUR Der Gebührenbescheid wird unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes zur Antragsbearbeitung und des wirtschaftlichen Nutzens erstellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Antragstellung auf Erteilung einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung kann mit einer Antragstellung auf Zustimmung im Einzelfall kombiniert werden.

    Vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen, die in Baudenkmälern ausgeführt werden sollen, sind nicht im Bauministerium, sondern bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Stadt oder Kreis) zu beantragen.

    Alternative Verfahren mit länderübergreifender Geltung:

    • Allgemeine Bauartgenehmigung
    • Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten

    Weitere Informationen

    Internetseite des Ministeriums: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/bau-und-kammerrecht/bauordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de