Wohngeld
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringeren Einkommen und wird als Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum gezahlt. Wohngeld gibt es als
Mietzuschuss, wenn Sie Mieter von Wohnraum sind, oder als
Lastenzuschuss, wenn Sie als Eigentümer Ihr Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen.
Nähere Informationen finden Sie im Bereich Wohngeld und natürlich bei den unten genannten Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen.
Über den Wohngeldrechner NRW finden Sie schnell und unkompliziert heraus, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Dazu geben Sie Ihre Daten einfach in das Online-Tool ein. Sollte ein Anspruch bestehen, kann direkt im Anschluss ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Wichtiger Hinweis:
Die auf Basis Ihrer Eingaben errechneten Ergebnisse sind unverbindlich und begründen keinen tatsächlichen Anspruch auf Wohngeld. Dieses können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
Den Antrag können Sie entweder
persönlich bei uns oder
digital direkt im Anschluss an die Berechnung über den Wohngeldrechner stellen.
Möchten Sie den Antrag persönlich stellen, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartnerinnen:
Buchstaben A - L: Frau Hubert
Buchstaben L - Z : Frau Tempelmann
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziales & Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: sozialamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kierspe
Die notwendigen Unterlagen wie z.B. Einkommensnachweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Wohngeldstelle.
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Hinweise für Kierspe
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Hinweise für Kierspe
Fristen
Hinweise für Kierspe
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kierspe
Kosten
Hinweise für Kierspe
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen