vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Prüfung
Hinweise für Dülmen
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Dabei wird unterschieden zwischen einem Mietzuschuss für gemieteten Wohnraum und einem Lastenzuschuss für Eigentum.
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind antragsabhängig und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier:
Hier finden Sie die Anträge für Wohngeld:- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag für Haushalte mit mehr als 5 Personen
- Vermieterbescheinigung
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss (für Eigentum)
- Anlage zum Wohngeldantrag - Lastenzuschuss für Haushalte mit mehr als 5 Personen
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
Hilfe bei weiteren Fragen
Wenden Sie sich an die für Ihren Nachnahmen zuständige Person:
- Buchstaben A - Ds: Frau Köhnke
- Buchstaben Dt-Hl: Frau Wilstacke
- Buchstaben Hm-Kl: Frau Deike
- Buchstaben Km-Os: Frau Doliff
- Buchstaben Ot-Skg: Frau Potthoff
- Buchstaben Skh-Z: Frau Wolfsheimer
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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