Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung Ausstellung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?

    Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten, Versorgungsleitungen sowie Gebäude, aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen. 

    Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?

    Brücken und Durchlässe müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse können Sie beim Kreis Soest beziehungsweise bei der Bezirksregierung Arnsberg erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 Zentimeter tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.

    Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens drei Meter) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1,5 Meter unter der Gewässersohle) durchzuführen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antragsformblatt
    • Erläuterungsbericht (soweit im Formblatt nicht bereits ausreichend ausgeführt)
    • Übersichtsplan (z.B. Messtischblatt M.: 1:25.000) mit Kennzeichnung der Lage
    • Katasteramtlicher Lageplan (M.:1:500 o. ä) mit Eintragung der in Anspruch genommenen Grundstücke und Gewässer sowie der Anlagen. Bei Grundstücken sind die genauen Katasterbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flurstück) einzutragen
    • Einverständniserklärung des Eigentümers und ggfls. der Betroffenen
    • Längs- und/oder Querschnittszeichnungen des Gewässers, ergänzend ggfls. Fotos
    • Hydraulischer Nachweis (bei Brücken, Durchlässen und zu erwartenden Beeinträchtigungen des Gewässers)
    • Prüfstatik für Bauwerke, falls keine Typenprüfung (z.B. Rohre nach DIN……) vorliegt
    • Baukostenaufstellung

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    • § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG -)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • In der Regel wird über Ihren Antrag innerhalb von sieben Wochen entschieden.

    Kosten

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    • Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 200 Euro.
    • Zahlungsart: Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de