Einbürgerung Ausstellung
Einbürgerung Ausstellung
Hinweise für Lüdenscheid
Beschreibung
Hinweise für Lüdenscheid
Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Ein Einbürgerungsanspruch besteht dann, wenn ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe von § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklärt, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23 a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt, den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert und, weder wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt noch gegen ihn auf Grund seiner Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt. Die Deutschkenntnisse liegen vor, wenn der Ausländer die Anforderungen der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) in mündlicher und schriftlicher Form erfüllt. Weitere Einzelheiten und Adressen können Sie dem Merkblatt entnehmen, welches Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung steht. Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht acht Jahre rechtmäßig im Inland aufhalten. Für Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem bzw. mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, gelten kürzere Aufenthaltszeiten. Dies gilt auch für Asylberechtigte und Ausländer, die einen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen haben. Es findet immer eine individuelle Beratung durch die Einbürgerungsbehörde statt. Den Antrag auf Einbürgerung erhalten Sie an den Arbeitsplätzen im Bürgeramt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst Bürgeramt (33)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 17-16 66
Fax: 02351 / 17-17 17
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Sie erhalten die Informationen zu Ihrem individuellen Fall bei der Ausgabe des Einbürgerungsantrages.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Staatsangehörigkeitsgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Kosten für die Einbürgerung betragen 255,00 € pro Person. Für minderjährige Kinder unter 18 Jahren, die mit eingebürgert werden, wird eine Gebühr in Höhe von 51,00 € erhoben. Es wird ein Vorschuss in Höhe von 191,00 € für die Bearbeitung des Antrages auf Einbürgerung erhoben. Einen Zahlschein erhalten Sie vorab mit dem Antragsvordruck. Die Zahlung ist dann bei der Antragsabgabe nachzuweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Einbürgerung - Merkblatt Einbürgerung in den deutschen Staatsverband Dateigröße: 53,1 Kilobytes
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen