Einbürgerung Ausstellung
Hinweise für Sankt Augustin
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Der Begriff Einbürgerung bezeichnet den Erwerb einer bisher fremden Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
Den Antrag auf Einbürgerung können Sie direkt bei der zuständigen Stelle, dem Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder beim Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin stellen.
Nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Voraussetzungen und den anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.
Für die Entgegennahme des ausgefüllten Antragformulars inclusive aller notwendigen Unterlagen sortieren Sie bitte alle Unterlagen im Original und in Kopie (getrennt nach der jeweiligen Person), um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Nur vollständige Anträge können dem Rhein-Sieg-Kreis zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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