Einbürgerung Ausstellung

    Einbürgerung Ausstellung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Der Begriff Einbürgerung bezeichnet den Erwerb einer bisher fremden Staatsangehörigkeit.

    Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Einbürgerung stellen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

    Den Antrag auf Einbürgerung können Sie direkt bei der zuständigen Stelle, dem Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises oder beim Bürgerservice der Stadt Sankt Augustin stellen.
    Nähere Informationen zu den benötigten Unterlagen, den Voraussetzungen und den anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

    Für die Entgegennahme des ausgefüllten Antragformulars inclusive aller notwendigen Unterlagen sortieren Sie bitte alle Unterlagen im Original und in Kopie (getrennt nach der jeweiligen Person), um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Nur vollständige Anträge können dem Rhein-Sieg-Kreis zur weiteren Bearbeitung vorgelegt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Rechtsgrundlage(n)

    Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de